Rechtsform
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"Träume groß und wage den ersten Schritt."

"Träume groß
und wage
den ersten Schritt."

Rechtsform

Weil Erfolg planbar ist!

Dirk Leimkuhl

"Die Wahl der richtigen Rechtsform ist der Grundstein für den Erfolg deines Unternehmens. Wähle mit Bedacht und gestalte deine Zukunft auf solidem rechtlichem Fundament."

Wir geben Ihnen hier eine Zusammenfassung, deren Informationen wir als nützlich erachten. Es besteht keineswegs Anspruch auf Vollständigkeit. Wir sind keine Rechtsanwälte und machen keine Rechtsberatung. Die Hinweise hier sollen Ihnen eine erste Orientierung geben und Sie für Fragen in diesem Bereich sensibilisieren.

Wenn Sie sich hinsichtlich Ihres Vorhabens nicht im Klaren sind, welche die für Sie passende Rechtsform ist, sollten Sie sich Rat suchen:

  • bei einem Rechtsanwalt, der Ihnen bspw. in Haftungsfragen Auskünfte erteilen kann

  • bei einem Steuerberater, der Ihnen hinsichtlich der steuerlichen Folgen der jeweiligen Rechtsformwahl Auskünfte erteilen kann



Grundsätzliches

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei verschiedenen Rechtsformen für Unternehmen:

  • Einzelunternehmen

z.B. Freiberufler, Kleingewerbetreibender, Handwerker

  • Personengesellschaften

z.B. Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (oHG), Kommanditgesellschaft (KG)

  • Kapitalgesellschaften

z.B. Unternehmergesellschaft (UG (haftungsbeschränkt)), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG)


Einzelunternehmung

Die organisationsrechtlich einfachste und schnellste Art der Gründung ist die Einzelunternehmung. Egal ob Sie dabei als Kaufmann gem. § 1 Abs. 1 oder § 2 HGB oder als so genannter Kleingewerbetreibender tätig werden, Sie führen Ihre Geschäfte allein und bei voller persönlicher Haftung, auch wenn Sie Geschäftsführer oder Prokuristen bestellen. Sie stehen mit Ihrem gesamten privaten Vermögen für Ihre Handlungen im Geschäftsverkehr ein. Das heißt Sie tragen eventuelle Verluste selbst, brauchen dafür aber anfallende Gewinne nicht mit anderen zu teilen.

Als Gründer fallen Sie i.d.R. zumindest in der Startphase unter die Kleingewerbetreibenden. Kleingewerbetreibende sind gewerblich tätige Selbständige, die nicht im Handelsregister eingetragen sein müssen. Dies gilt für Gewerbetreibende, deren Unternehmen nach Art oder Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, das heißt die Höhe der Jahresumsätze oder einfache Geschäftsabwicklung erfordern noch keine doppelte Buchführung etc.

Ihre selbständige gewerbliche Tätigkeit muss zunächst bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Zuständig ist das Gewerbeamt. Das Gewerbeamt erteilt Ihnen einen Gewerbeschein und nimmt Sie in das Gewerberegister auf. Es leitet die Mitteilung über die Gewerbeanmeldung weiter an das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer / Handwerkskammer, das Statistisches Landesamt, das Gewerbeaufsichtsamt, den Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, die AOK und das Registergericht.

Als Kleingewerbetreibender müssen Sie auf allen Geschäftsbriefen, die an bestimmte Empfänger gerichtet sind, ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angeben. Das gilt also für den gesamten geschäftlichen Schriftverkehr inklusive Faxe, Rechnungen, Bestellungen usw. Ausgenommen sind Schreiben, die nicht an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind (Werbedrucksachen und ähnliches). Familienname und Vorname sind in der gleichen Schreibweise wie im Geburtsregister anzugeben. Der Vorname darf nicht abgekürzt werden. Als Kleingewerbetreibender können Sie Ihren Vor- und Zunamen neutrale Branchenbezeichnungen und Tätigkeitsangaben hinzufügen (zum Beispiel Max Mustermann, Handwerkerservice).

Bei der Abwägung unterschiedlicher Rechtsformalternativen gegeneinander ist eine Reihe von Kriterien zu berücksichtigen. Hier die wesentlichen Einflussfaktoren aus unserer Sicht:


Haftung

Die Unternehmer / Unternehmenseigner interessiert im Hinblick auf die Haftungstatbestände der Rechtsformen vor allem die Frage, ob ihr Kapitalverlustrisiko

  • beschränkt, d.h. auf die Höhe ihrer Einlage begrenzt ist oder

  • unbeschränkt ist, d.h. sich auch auf ihr Privatvermögen erstreckt

Bei Einzelunternehmungen und Personengesellschaften haften die Gesellschafter grundsätzlich unbeschränkt, d.h. auch mit Ihrem Privatvermögen, bei Kapitalgesellschaften ist die Haftung der Eigentümer i.d.R. auf die Kapitaleinlage beschränkt.


Finanzierung

Die Wahl der Rechtsform beeinflusst maßgebend die Möglichkeiten der Eigen- und Fremdkapitalbeschaffung.

  • Bei einer Personengesellschaft haftet das private Vermögen der Gesellschafter mit. Somit entsteht eine höhere Sicherheit für die Gläubiger, die folglich mehr Kapital bereitstellen würden. Gleichzeitig kann der Gesellschafter aber Vermögen aus der Gesellschaft entnehmen und es u.U. legal dem Zugriff der Gläubiger entziehen.

  • Bei einer Kapitalgesellschaft haftet i.d.R. nur das Kapital der Gesellschaft. Die Höhe der Sicherheiten ist somit begrenzt. Der Gesellschafter kann aber nicht so leicht Vermögen aus der Unternehmenssphäre in den – hier nicht-haftenden – Privatbereich verlagern, so dass die Schmälerung der Kredit-Sicherheiten schwieriger wird. Nichtsdestotrotz ist die Kreditwürdigkeit somit begrenzt und muss gegebenenfalls durch persönliche Bürgschaften der Gesellschafter sichergestellt werden.


Leitung und Kontrolle

  • Bei Einzelunternehmung und Personengesellschaften liegen Geschäftsführung und Haftung im Regelfall in einer Hand

  • Bei Kapitalgesellschaften sind die Kapitalbeteiligung und die Leitungsbefugnis i.d.R. getrennt, d.h. die Leitungsbefugnis wird i.d.R. durch angestellte Manager wahrgenommen, was ein erhöhtes Kontrollerfordernis mit sich bringt


Gewinn- und Verlustbeteiligung

Die gesellschaftsrechtlichen Vorschriften zur Gewinn- und Verlustbeteiligung orientieren sich in erster Linie an den von den Gesellschaftern übernommenen Haftungsverpflichtungen und ihren Eigenkapitalanteilen. Die gesetzlichen Regelungen sind überwiegend dispositiver Art, d.h., im Gesellschaftsvertrag können abweichende Regelungen getroffen werden


Steuerbelastung

Die Unterschiede in den steuerlichen Belastungen geben nicht selten den Ausschlag für die Rechtsformwahl. Während Einzelunternehmung und Personengesellschaften nicht selbstständig steuerpflichtig sind (Steuersubjekte sind die Eigentümer), trifft die Kapitalgesellschaften eine selbstständige Steuerpflicht in Form der Körperschaftsteuer.


Andere

Neben diesen bereits genannten Kriterien können bei der Rechtsformwahl noch weitere Aspekte von Bedeutung sein:

  • Publizitätspflichten

  • Nachfolgeregelungen

  • rechtsformabhängige Kosten (Notarkosten, Vergütungen für den Aufsichtsrat etc.)


Fazit

  • Die Wahl der Rechtsform kann je nach gewählter Rechtsform unterschiedliche Folgen nach sich ziehen: Wählen Sie eine Rechtsform, die eine Bilanzierungspflicht nach sich zieht, kommen u.U. höhere Buchhaltungs- und Abschlusskosten auf Sie zu,

  • Die Wahl der richtigen Rechtsform ist wahrscheinlich nicht der ausschlaggebende Faktor für Erfolg oder Misserfolg einer Unternehmensgründung, aber man kann sich viel Ärger ersparen, wenn man von Anfang an die - aus Ihrer jetzigen Sicht - für das Vorhaben richtige Rechtsform wählt.

Eine aus heutiger Sicht gewählte Rechtsform kann sich in einiger Zeit als nicht mehr sinnvoll erweisen, da sich in Ihrem Unternehmen und Ihren Wünschen etwas geändert hat. Es kann dann sinnvoll sein, die Rechtsform zu ändern

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